Diese Frage hat sich für die Familie vor der Operation nicht gestellt. Sie ist davon ausgegangen, dass hierfür die bestmögliche Lösung gefunden wird.
In den Vorgesprächen mit Prim. Hertz, in denen er auch (laiengerecht) die Ausführung erklärte, hätte niemand an der
fachlichen Kompetenz des (damaligen) ärztlichen Leiters gezweifelt. Die Familie wusste nicht, dass sein Fachgebiet nicht die Neurochirurgie ist (siehe Auskunft
"Ärztekammer", unten). Eine Fachüberschreitung hat in diesem Fall jedoch nicht stattgefunden, da diese Operation auch von einem Unfallchirurgen
durchgeführt werden darf. Unterschiede ergeben sich allerdings in der Häufigkeit. Im Jahr der Operation (März 2002) hat er noch keine
solche durchgeführt, im Jahr davor lt. seiner Aussage "2 oder 3".
Vielleicht ein Fehler von Phillip bzw. der Familie, die bei den Aufklärungsgesprächen Prim. Hertz weder nach seinem Fachgebiet noch nach der Häufigkeit
solcher durch ihn vorgenommenen Operationen gefragt hat. Bei Kenntnis dieser Häufigkeit hätte sie sich (im Nachhinein sicherlich schwer zu sagen, aber
doch höchstwahrscheinlich) nach einer Alternative bzw. einem Spezialisten umgesehen. Wie ja letztendlich auch der Gerichtssachverständige festgestellt
hat, wurde durch die Vorgehensweise von Prim. Hertz und Edi Spritzendorfer ein erhöhtes Risiko in Kauf genommen.
Auskunft auf der Homepage der Ärztekammer Wien zu den Operateuren (März 2009 und März 2011):
=> Prim. Harald Hertz; lt. Ärztekammer März 2009
* lt. Ärztekammer März 2011
=> Edi Spritzendorfer  lt. Ärztekammer März 2009
* 2011 kein Eintrag, vermutl. Pension
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